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Ihre Unterstützung

Die gemeinnützige Arbeit der Stiftung ist auf die finanzielle Unterstützung der Lausitzer Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen angewiesen. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir eine wirksame Projektförderung leisten. Durch Ihre finanzielle Unterstützung ermöglichen Sie Bauvorhaben, erweitern den Entwurfsraum und unterstüzten langfristig Jugendliche in der Region bei der Umsetzung ihrer Projektideen.

Stifter werden

Ihre Zustiftung geht in das Stiftungsvermögen ein und wird dauerhaft erhalten. Lediglich aus den Erträgen dieses Stiftungsvermögens wird die gemeinnützige Arbeit entsprechend des Stiftungszwecks finanziert. So stärkt Ihre Zustiftung die langfristige Leistungsfähigkeit der Stiftung.

Steuervergünstigungen für Stifter

Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO können seit 2007 steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

  • Insgesamt können bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden (für Firmen gelten besondere Regelungen).
  • Überschreiten Spenden den Höchstbetrag, können sie zeitlich unbegrenzt auf die folgenden Jahre vorgetragen werden (§ 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG).
  • Zusätzlicher Abzugsbetrag bei persönlicher Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung: 1 Million Euro (Ehepaare 2 Millionen Euro) mit beliebiger Verteilung innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes.

Wenn Sie die Stiftung Station Weißwasser in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von der Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz). Das von Ihnen der Stiftung zugewandte Vermögen kommt somit ungeschmälert der Stiftungsarbeit zugute. Gleiches gilt für eine Vermögensübertragung durch Erben.

Jede Zustiftung hilft!

Sie können direkt auf das Konto der Stiftung überweisen oder Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf.

Für jede auf unserem Konto eingetroffene Zustiftung stellen wir eine Bescheinigung für Ihre Steuererklärung gemäß der Abgabenordnung aus.

Kontoinhaber: Stiftung Station Weißwasser
IBAN:         DE19 4306 0967 1116 0720 00
BIC:          GENO DEM1 GLS | GLS Gemeinschaftsbank eG
Zweck:        Zustiftung + Ihre Kontaktdaten

Spender Werden

Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen die – anders als Zustiftungen – nicht in das Stiftungsvermögen eingehen sondern zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden müssen. Ihre Spenden werden zusammen mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen für die gemeinnützige Arbeit entsprechend des Stiftungszwecks eingesetzt.