Die Organe der Stiftung sind der Vorstand, der Stiftungsrat und optional ein Geschäftsführer. Der Vorstand ist die gesetzliche Vertretung der Stiftung und setzt die Beschlüsse des Stiftungsrats um.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand. Dem Stiftungsrat obliegt zum Beispiel die Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Mittel, die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes und des Stiftungsrats, sowie die Bestätigung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes.
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 6 und höchstens 10 Personen. Der erste Stiftungsrat wurde von den Stiftern bestellt. Drei Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung des Betreibervereins Station Weißwasser e.V. gewählt und in den Stiftungsrat entsandt.
Mitglieder des Stiftungsrats
- Rüdiger Mönch
- Michael Hahn
- Sören Flint
- Dr. Astrid Mrosko
- Roland Gelbrich – vom Station e.V. entsandt
- Claudia Müller – vom Station e.V. entsandt
- Andrea Platzk – vom Station e.V. entsandt
Als Vorstand des Stiftungsrats, und damit Kontaktperson, wurde Claudia Müller gewählt.
Stiftungsvorstand
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seine Vorsitzende gemeinsam mit deren Vertreter oder einem weiteren Mitglied. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist zum Beispiel die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Vorbereitung von Beschlussfassungen über die Verwendung des Stiftungsvermögens.
Mitglieder des Vorstands
- Dr. Annegret Matthai
- Randolf Rotta