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Organisation

Die Organe der Stiftung sind der Vorstand, der Stiftungsrat und optional ein Geschäftsführer. Der Vorstand ist die gesetzliche Vertretung der Stiftung und setzt die Beschlüsse des Stiftungsrats um.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand. Dem Stiftungsrat obliegt zum Beispiel die Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Mittel, die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes und des Stiftungsrats, sowie die Bestätigung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes.

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 6 und höchstens 10 Personen. Der erste Stiftungsrat wurde von den Stiftern bestellt. Drei Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung des Betreibervereins Station Weißwasser e.V. gewählt und in den Stiftungsrat entsandt.

Mitglieder des Stiftungsrats

  • Michael Hahn – Vorsitz Stiftungsrat
  • Claudia Müller – stellvertretender Vorsitz Stiftungsrat, vom Station e.V. entsandt
  • Rüdiger Mönch
  • Sören Flint
  • Roland Gelbrich – vom Station e.V. entsandt
  • Christian Hoffmann – vom Station e.V. entsandt

Als Anspechpartner des Stiftungsrats wurde Claudia Müller gewählt.

Stiftungsvorstand

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seine Vorsitzende gemeinsam mit deren Vertreter oder einem weiteren Mitglied. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist zum Beispiel die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Vorbereitung von Beschlussfassungen über die Verwendung des Stiftungsvermögens.

Mitglieder des Vorstands

  • Dr. Annegret Matthai
  • Randolf Rotta